Klassenelternvertreter

Mitwirkung als Klassenelternvertreter

  • Zusammenarbeit mit den Lehrkräften

  • Zusammenarbeit und Austausch mit den Eltern der Klasse

  • Stand der Entwicklung der Klasse

  • Organisation der Elternabende, pro Schulhalbjahr mindestens ein Elternabend

  • Planung gemeinsamer Aktivitäten der Klasse etc.

  • Mitglied im Elternbeirat

Wahl und Wählbarkeit der Klassenelternvertreter

Die Eltern der Schüler der Klasse wählen den Klassenelternvertreter und dessen Stellvertreter.

Die Wahl erfolgt in dem Schuljahr, das auf den Ablauf der Amtszeit des bisherigen Elternvertreters folgt, spätestens jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Schuljahres.

Wählbar sind die Eltern jedes Schülers der Klasse, ausgenommen:
 

  • Der Schulleiter, der stellvertretende Schulleiter und die Lehrkräfte der Schule, sowie sonstige Personen, die an der Schule unterrichten

  • Die Ehegatten oder Lebenspartner des Schulleiters, des stellvertretenden Schulleiters und der Lehrkräfte, die die Klasse unterrichten

  • Die in einer Schulaufsichtsbehörde des Landes tätigen Beamten des höheren Dienstes

  • Die Ehegatten oder Lebenspartner der für die Fach- und Dienstaufsicht über die Schule zuständigen Beamten

Niemand kann an derselben Schule zum Klassenelternvertreter oder Stellvertreter mehrerer Klassen gewählt werden.

Die Amtszeit beträgt jeweils ein Schuljahr.